Agenda Klarland – Ein einfaches, gerechtes und zukunftsfähiges Steuer- und Sicherungssystem für Deutschland​

Agenda Klarland ist der Aufbruch in ein neues Steuersystem: einfach, fair, transparent. Ein Land, das wieder Sinn ergibt – für alle, die mehr wollen als Verwaltung.

Agenda Klarland – Ein einfaches, gerechtes und zukunftsfähiges Steuer- und Sicherungssystem für Deutschland​

Zeit zum Lüften

Deutschland erstickt an Komplexität.
Wir wollen alles gleichzeitig: Sicherheit, Leistungsgerechtigkeit, Umverteilung, Planbarkeit, Wachstum.
Das Ergebnis ist ein System, das keiner mehr versteht – ein Labyrinth aus Steuern, Abgaben, Zuschüssen und Ausnahmen, das Menschen lähmt und den Staat selbst überfordert.

Es ist Zeit, die Fenster aufzureißen.
Zeit für frische Luft im System.

Klarland steht für diesen Aufbruch:
Ein Land, in dem Regeln wieder Sinn ergeben.
In dem Arbeit sich lohnt, Bürokratie Platz macht und der Staat seinen Bürgern vertraut.
Nicht durch radikale Brüche – sondern durch klare Prinzipien.

Agenda Klarland in Kürze

Klarland steht für eine radikal einfache, faire und zukunftssichere Steuer- und Sozialordnung.

Die Grundidee:

  1. Existenzminimum sichern (Sockel)
  2. Alles Einkommen einheitlich besteuern (Flat Tax)
  3. Zuschüsse linear abschmelzen (keine Sprungstellen, keine Arbeitsfallen)
  4. Kommunen stärken (verlässliche Einnahmen statt Gewerbesteuer-Glücksspiel)

Kernparameter (Vorschlag):

  • Sockel Erwachsene (Existenzminimum): 14.400 € pro Jahr (1.200 €/Monat)
  • Kinderkomponente: 6.000 € pro Kind und Jahr (500 €/Monat)
  • Flat Tax: 30 % auf alle Einkommen (Lohn, Rente, Kapital, Miete etc.)
  • Negativsteuer-Abschmelzung: linear, über eine klare Formel (siehe unten)
  • Kommunen: feste Anteile an Einkommensteuer + Umsatzsteuer-Beteiligung statt Gewerbesteuer
  • Mehrwertsteuer: Vereinfachung (z. B. 20 % Standard / 10 % reduziert, klare Kriterien)

Zur Einordnung: Deutschland gehört bei der Belastung von Arbeit im OECD-Vergleich zur Spitzengruppe; für Singles liegt die Abgabenkeil-Belastung sehr hoch. 

Ziel: ein System, das Arbeit wieder belohnt, Bürokratie drastisch reduziert und den Sozialstaat neu denkt – gerecht, transparent, zukunftsfähig.

„Agenda Klarland – Ein Land, das wieder Sinn ergibt“

1. Ausgangslage – Warum unser System nicht mehr funktioniert

Deutschland verwaltet mehr, als es gestaltet. Das System ist kompliziert: viele Leistungstöpfe, viele Zuständigkeiten, viele Sonderregeln.

Diese Komplexität produziert Verwaltungsaufwand, Reibungsverluste, Missverständnisse – und am Ende Misstrauen.

Gleichzeitig ist Arbeit in Deutschland im internationalen Vergleich stark belastet (siehe OECD)

Über 40 % der Bundesbeamten arbeiten heute im Bereich Steuern, Sozialversicherungen oder Verwaltung von Transferleistungen.
Jede Reform schafft neue Ausnahmen – und jede Ausnahme neue Ungerechtigkeiten.

  • Laut Bundesrechnungshof (2023) fließen über 12 % des Sozialbudgets allein in Verwaltungskosten.

  • Die ifo-Studie (2023) schätzt Steuervermeidung durch Sonderregeln auf über 100 Mrd. € jährlich.

  • Die OECD führt Deutschland in „Taxing Wages 2024“ unter den Ländern mit der höchsten Belastung auf Arbeit.

  • Das Vertrauen in die soziale Gerechtigkeit sinkt – laut Bertelsmann Stiftung (2024) halten 67 % der Deutschen das System für „unfair oder nicht nachvollziehbar“.

Ergebnis:
Arbeit lohnt sich immer weniger, Wohlstand stagniert, Eigenverantwortung wird bestraft.

Klarland setzt dagegen auf:

Ein System, das jeder verstehen kann – und das ohne Kontrolllogik auskommt.

2. Die Idee – Einfachheit als Prinzip

 Klarland verbindet Steuer- und Sozialpolitik zu einem einzigen, transparenten System. Ziel ist es, Existenz zu sichern, Arbeit immer lohnend zu machen und Bürokratie konsequent abzubauen.

2.1 Grundprinzip

Das Modell Klarland basiert auf drei einfachen Regeln:

  1. Ein Sockel sichert das Existenzminimum.

    Jeder Mensch erhält einen festen Sockelbetrag, der das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum abdeckt. Dieser Sockel ersetzt die heutige Grundsicherung und vergleichbare Transferleistungen.

  2. Alle Einkommen werden einheitlich besteuert.

    Auf sämtliche Einkommensarten – Arbeitseinkommen, selbstständige Tätigkeit, Renten, Kapital- und Mieteinkünfte – gilt ein einheitlicher Steuersatz (Flat Tax).

  3. Staatliche Unterstützung wird schrittweise ersetzt.

    Mit steigendem eigenen Einkommen zieht sich der Staat linear zurück. Es gibt keine Sprungstellen, keine Transferfallen und keine Sonderregelungen.

2.2 Zentrale Parameter (Vorschlag)

  • Sockel Erwachsene (Existenzminimum):

    14.400 € pro Jahr (1.200 € pro Monat)

  • Kinderkomponente:

    6.000 € pro Kind und Jahr (500 € pro Monat)

  • Einheitlicher Steuersatz (Flat Tax):

    30 % auf alle Einkommen

  • Abschmelzung staatlicher Unterstützung:

    20 % des zusätzlich erzielten Einkommens ersetzen staatliche Leistungen

2.3 Die Logik der Abschmelzung – verständlich erklärt

Im Klarland-Modell gilt eine einfache Aufstiegsregel:

  • Von jedem verdienten Euro gehen 30 Cent als Steuer an den Staat,
  • 20 Cent davon werden auf die staatliche Unterstützung (Steuerbonuns angerechnet,
  • und 50 Cent bleiben immer netto zusätzlich.

=> Damit gilt in jeder Einkommensstufe:

  • Arbeit lohnt sich immer.

  • Jeder Euro Einkommen erhöht das verfügbare Einkommen.

  • Staatliche Hilfe endet schrittweise, nicht abrupt.

Diese Logik ersetzt komplizierte Progressionszonen, Freibeträge und Sondertatbestände durch einen gleichmäßigen Übergang von Unterstützung zu Eigenständigkeit.

2.4 Rechenlogik (formal, aber einfach)

Zur Klarstellung:

  • Steuer: Steuer = 30 % vom Einkommen

  • Steuerbonus (negative Einkommensteuer):
    Steuerbonus = Sockel − 20 % vom Einkommen)

  • Verfügbares Einkommen:
    Verfügbares Einkommen = Einkommen − Steuer + Steuerbonus

Solange ein Steuerbonus gezahlt wird, steigt das verfügbare Einkommen defakto um 50 Cent je zusätzlichem Euro Einkommen. Danach sind es schlicht 30%.

Jeder Euro Einkommen lohnt sich – immer.

2.5 Gesundheit: Grundversorgung integriert

Die medizinische Grundversorgung ist im Modell Klarland als staatliche Leistung definiert und wird aus der Flat Tax finanziert.

  • Der Sockel ist Cash zum Leben.

  • Die Basis-Krankenversicherung ist kein individueller Abzug, sondern ein garantierter Anspruch.

  • Zusatzleistungen können freiwillig privat ergänzt werden.

Damit wird Gesundheit aus den Lohnnebenkosten herausgelöst und gleichzeitig für alle gesichert.

3. Gesundheit & Pflege – solidarisch, einfach, finanzierbar

Die Gesundheits- und Pflegeversorgung wird im Klarland-Modell grundlegend neu organisiert. Ziel ist eine verlässliche, solidarische Grundversorgung für alle Menschen – unabhängig von Einkommen, Erwerbsstatus oder Lebensphase – bei gleichzeitiger Entlastung des Faktors Arbeit und einem deutlichen Abbau bürokratischer Komplexität.

Gesundheit und Pflege werden nicht länger über individuelle Versicherungsbeiträge organisiert, sondern als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden.

Grundversorgung statt Beitragslogik

Die bisherige beitragsfinanzierte Kranken- und Pflegeversicherung wird durch eine überwiegend steuerfinanzierte Grundversorgung ersetzt. Beschäftigte zahlen keine individuellen Beiträge mehr zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Finanzierung der Versorgung wird damit vollständig von der individuellen Erwerbsbiografie entkoppelt.

Beitragsbemessungsgrenzen, Zusatzbeiträge, einkommensabhängige Zuschläge und komplexe Abrechnungsmechanismen entfallen.

Integrierte Pflege

Die Grundversorgung umfasst ausdrücklich auch Pflegeleistungen. Ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege in einem definierten Grundstandard sind Bestandteil der solidarischen Absicherung. Pflege wird als allgemeines Lebensrisiko behandelt und nicht als Sonderfall.

Zusatzleistungen, Komfortangebote oder erweiterte Pflegearrangements können freiwillig privat ergänzt werden.

Arbeitgeber-Solidarbeitrag zur Gesundheits- und Pflegeversorgung

Zur Stabilisierung der Finanzierung leisten Arbeitgeber einen einheitlichen, gesetzlich gedeckelten Solidarbeitrag auf die Bruttolohnsumme. Der Beitrag beträgt beispielhaft 5 % und unterliegt keiner Beitragsbemessungsgrenze.

Der Arbeitgeber-Solidarbeitrag wird an die Krankenkasse abgeführt, bei der der jeweilige Beschäftigte versichert ist. Die Krankenkassen erhalten im Gegenzug entsprechend geringere staatliche Zuweisungen. Der Solidarbeitrag ersetzt damit keine Steuerfinanzierung, sondern reduziert den staatlichen Zuschuss zur Grundversorgung.

Der Solidarbeitrag begründet keinen individuellen Leistungsanspruch und stellt keinen Versicherungsbeitrag im klassischen Sinne dar. Zusatzbeiträge, kassenindividuelle Beitragssätze oder einkommensabhängige Zuschläge sind ausgeschlossen.

Im Gegenzug entfallen für Arbeitgeber vollständig die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Lohnnebenkosten sinken insgesamt deutlich.

Freiwillige Zuschüsse von Arbeitgebern zu zusätzlicher Gesundheitsvorsorge sind zulässig. Sie erfolgen jedoch nicht steuerfrei, da Zusatzleistungen bewusst außerhalb der solidarischen Grundversorgung angesiedelt sind und keine neuen steuerlichen Privilegien entstehen sollen.

Freie Wahl der Krankenkasse

Die freie Wahl der Krankenkasse bleibt uneingeschränkt erhalten. Versicherte können ihre Krankenkasse unabhängig von Arbeitgeber, Einkommen oder Gesundheitszustand wählen.

Die Krankenkassen übernehmen weiterhin die Organisation der Versorgung, die Abrechnung von Leistungen sowie Service- und Verwaltungsaufgaben.

Wettbewerb der Krankenkassen

Die Einnahmen der Krankenkassen sind klar begrenzt durch feste staatliche Zuweisungen und den einheitlichen Arbeitgeber-Solidarbeitrag. Krankenkassen können freiwillige Zusatzleistungen anbieten, sofern diese vollständig aus Effizienzgewinnen finanziert werden.

Der Wettbewerb verlagert sich von Beitragshöhen auf:

  • Qualität der Versorgung,

  • Service und Erreichbarkeit,

  • Digitalisierung,

  • schlanke und transparente Prozesse.

Risikoselektion, leistungsabhängige Beitragssysteme oder eine Kopplung von Leistungen an individuelle Gesundheitsmerkmale sind ausgeschlossen.

Bürokratieabbau und Transparenz

Mit dem Wegfall der Beitragslogik entfallen umfangreiche Verwaltungs- und Abrechnungsstrukturen. Arbeitgeber, Beschäftigte und Krankenkassen profitieren von:

  • vereinfachten Meldewegen,

  • klar kalkulierbaren Kosten,

  • erhöhter Transparenz der Finanzierung.

Das System wird verständlicher, planbarer und weniger fehleranfällig.

Systemwirkung

Das Klarland-Modell sichert eine hochwertige Gesundheits- und Pflegeversorgung, entlastet den Faktor Arbeit massiv und reduziert Bürokratie auf allen Ebenen. Gesundheit wird solidarisch aus einer breiten Finanzierungsbasis getragen, ohne individuelle Erwerbsbiografien zu belasten oder neue Beitragslogiken einzuführen.

4. Rente & Pension – Bestand sichern, Zukunft öffnen

Die Alterssicherung wird im Modell Klarland vollständig in das Negativ-Tax-Modell integriert. Renten und Pensionen gelten als Einkommen und unterliegen denselben Regeln wie alle anderen Einkommensarten.

4.1 Bestandsschutz

Alle bis zum Stichtag X erworbenen Renten- und Pensionsansprüche bleiben in ihrer Höhe vollständig erhalten. Der Bestandsschutz bezieht sich auf die Anspruchshöhe, nicht auf eine gesonderte Behandlung im Steuer- oder Sicherungssystem.

4.2 Behandlung laufender Renten und Pensionen

Laufende Renten und Pensionen werden wie Einkommen behandelt und in die Berechnung der einheitlichen Einkommensteuer sowie des Steuerbonus (Negative Income Tax) einbezogen. Damit gilt für Rentnerinnen und Rentner dieselbe Systemlogik wie für Erwerbstätige.

Der Sockelbetrag gilt lebenslang und ersetzt die bisherige Grundsicherung im Alter. Separate Sicherungssysteme entfallen.

4.3 Zukünftige Alterssicherung

Für zukünftige Generationen entfällt die beitragsfinanzierte Rentenversicherung. Die staatliche Grundabsicherung im Alter erfolgt über den Sockel des Negativ-Tax-Modells. Darüber hinausgehende Alterseinkünfte entstehen durch individuelle, betriebliche oder private Vorsorge und werden wie Einkommen behandelt.

4.4 Pensionen

Pensionen werden vollständig in das einheitliche Einkommensmodell integriert und unterliegen denselben steuerlichen Regeln wie Renten und andere Einkünfte. Sonderregelungen für einzelne Berufsgruppen entfallen, der Bestandsschutz bleibt unberührt.

4.5 Entlastung des Faktors Arbeit

Mit der Abschaffung der beitragsfinanzierten Rentenversicherung entfällt eine zentrale lohnbezogene Abgabenkomponente. Erwerbseinkommen werden von eigenständigen Rentenversicherungsbeiträgen entlastet. Die Finanzierung der staatlichen Alterssicherung erfolgt künftig über die breite Steuerbasis des Klarland-Modells.

Dies führt zu einer strukturellen Entlastung des Faktors Arbeit und reduziert die Kosten von Beschäftigung unabhängig von der jeweiligen Einkommenshöhe.

4.6 Bürokratieabbau

Durch den Wegfall der beitragsfinanzierten Rentenversicherung entfallen umfangreiche Verwaltungs-, Beitrags- und Kontrollstrukturen. Die Alterssicherung wird über das bestehende Steuer- und Transfersystem abgewickelt, wodurch Doppelstrukturen vermieden und administrative Komplexität deutlich reduziert werden.

5. Arbeitslosenversicherung – Absicherung durch Negativ-Tax statt Beitragslogik

Die bisherige beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung wird im Modell Klarland durch das Negativ-Tax-System ersetzt.

5.1 Integration in das Negativ-Tax-Modell

Bei Wegfall oder Unterbrechung von Erwerbseinkommen greift automatisch der Sockel des Negativ-Tax-Modells. Das Existenzminimum ist damit unabhängig von vorherigen Beitragszeiten, Beschäftigungsformen oder Erwerbsbiografien abgesichert.

Separate Leistungsarten wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung entfallen.

5.2 Einheitliche Systemlogik

Die Absicherung bei Erwerbslosigkeit erfolgt nach denselben Regeln wie in allen anderen Lebenslagen:

  • Einkommen sinkt → Steuerbonus steigt,

  • Einkommen steigt → staatliche Unterstützung wird schrittweise zurückgeführt.

Es gibt keine Sondertatbestände, keine Anspruchsprüfungen und keine zeitlich gestaffelten Leistungsstufen.

5.3 Entlastung des Faktors Arbeit

Mit dem Wegfall der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung entfallen weitere lohnbezogene Abgaben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden von zusätzlichen Pflichtbeiträgen entlastet.

Die Finanzierung der Existenzsicherung bei Erwerbslosigkeit erfolgt nicht mehr über Lohnnebenkosten, sondern über die allgemeine Steuerbasis.

5.4 Bürokratieabbau

Durch die Abschaffung der Arbeitslosenversicherung in ihrer bisherigen Form entfallen:

  • individuelle Anspruchsprüfungen,

  • Beitragszeiten- und Anwartschaftsberechnungen,

  • Sanktions- und Kontrollmechanismen,

  • parallele Verwaltungsstrukturen.

Die Absicherung erfolgt automatisch über das bestehende Steuer- und Transfersystem, ohne zusätzliche Behördenzuständigkeiten.

5.5 Private Zusatzabsicherung

Über die staatlich garantierte Absicherung durch das Negativ-Tax-Modell hinaus können ergänzende private Absicherungen abgeschlossen werden. Insbesondere bei höheren Einkommen besteht die Möglichkeit, Einkommensausfälle oberhalb des Sockels privat abzusichern.

Private Arbeitslosenzusatzversicherungen können Einkommenslücken zeitlich befristet oder einkommensbezogen ausgleichen. Vergleichbar mit bestehenden Absicherungen gegen Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsminderung entstehen damit neue Versicherungsprodukte, die individuelle Lebenssituationen und Einkommensniveaus berücksichtigen.

Die staatliche Absicherung bleibt auf die Sicherung des Existenzminimums begrenzt. Zusätzliche Absicherung erfolgt freiwillig, individuell und marktbasiert.

6. Arbeit & Kapital – Entlastung der Arbeit, Gleichbehandlung aller Einkommen

Das Klarland-Modell setzt bewusst einen strukturellen Schwerpunkt auf die Entlastung des Faktors Arbeit. Erwerbsarbeit soll sich lohnen, Neueinstellungen erleichtert und Beschäftigung insgesamt günstiger und planbarer werden. Unternehmerische Tätigkeit wird dadurch erleichtert, ohne Arbeit steuerlich oder sozial zu benachteiligen.

Massive Entlastung des Faktors Arbeit

Mit der Abschaffung der beitragsfinanzierten Renten- und Arbeitslosenversicherung entfallen für Arbeitgeber erhebliche lohnbezogene Abgaben. An ihre Stelle tritt ausschließlich der einheitliche Arbeitgeber-Solidarbeitrag zur Gesundheits- und Pflegeversorgung.

Insgesamt sinken die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber deutlich. Arbeit wird günstiger, planbarer und international wettbewerbsfähiger. Besonders arbeitsintensive Branchen, der Mittelstand und neue Beschäftigungsverhältnisse profitieren von dieser strukturellen Entlastung.

Keine Beitragslogik – klare Verantwortung

Der Arbeitgeber-Solidarbeitrag stellt keinen Versicherungsbeitrag im klassischen Sinne dar und begründet keinen individuellen Leistungsanspruch. Er ist dauerhaft gedeckelt, unterliegt keiner Beitragsbemessungsgrenze und ergänzt die steuerfinanzierte Grundversorgung, ohne eine neue Beitragslogik einzuführen.

Arbeitgeber werden damit von der Verwaltung komplexer Sozialversicherungssysteme entlastet. Die Finanzierung sozialer Sicherung erfolgt transparent über Steuern sowie einen klar definierten Solidarbeitrag.

Gleichbehandlung aller Einkommensarten

Im Klarland-Modell werden alle Einkommen gleich behandelt – unabhängig davon, ob sie aus Arbeit, unternehmerischer Tätigkeit oder Kapitalerträgen stammen. Separate Steuerregime für einzelne Einkommensarten entfallen.

Unternehmensgewinne, Ausschüttungen, Entnahmen und Kapitalerträge gelten als Einkommen und unterliegen der einheitlichen Einkommensteuer. Sondersteuern auf Gewinne oder Kapitalerträge werden nicht erhoben.

Das Modell ist kein Unternehmensmodell

Das Klarland-Modell ist kein Unternehmensmodell, sondern ein Arbeits- und Einkommensmodell. Unternehmen sind Mittel zur Wertschöpfung, nicht eigenständige Adressaten sozialer Finanzierung. Entscheidend ist die Besteuerung und Finanzierung am Einkommen, nicht an der Organisationsform.

Kapital und Unternehmen als Einkommensquelle

Besteuert wird das Einkommen beim Menschen, nicht die Organisation, über die wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird. Unternehmen dienen der Wertschöpfung und Organisation von Arbeit, nicht der steuerlichen Abgrenzung.

Eigenständige Unternehmenssteuern wie Körperschaft- oder Gewerbesteuer entfallen. Die Wahl der Rechtsform folgt damit betriebswirtschaftlichen Erwägungen und nicht steuerlichen Anreizen.

Thesaurierung von Gewinnen

Unternehmensgewinne können im Unternehmen verbleiben, um Investitionen, Wachstum und betriebliche Rücklagen zu ermöglichen. Thesaurierung stellt einen zulässigen Steueraufschub dar, jedoch keine unbegrenzte Steuerfreiheit.

Nicht ausgeschüttete Gewinne unterliegen einer zeitlichen Begrenzung der Thesaurierung. Nach Ablauf dieses Zeitraums gelten thesaurierte Gewinne steuerlich als realisiert. Die daraus resultierende Steuer wird auf Unternehmensebene erhoben und den wirtschaftlich Berechtigten als Vorauszahlung auf ihre persönliche Einkommensteuer angerechnet. Eine doppelte Besteuerung ist ausgeschlossen.

Internationale Wertschöpfung und faire Zuordnung

Für international tätige Unternehmen gilt das Prinzip der wirtschaftlichen Substanz. Gewinne werden dort steuerlich zugeordnet, wo die tatsächliche Wertschöpfung erfolgt. Maßgeblich sind Personal, Produktionsmittel, Managementfunktionen und Absatzmärkte – nicht rein buchhalterische Gewinnverlagerungen.

Unternehmen ohne inländische Gesellschaft unterliegen der Erfassung, wenn sie dauerhaft und systematisch am inländischen Markt teilnehmen. Reine Lieferbeziehungen ohne wirtschaftliche Präsenz begründen keine Steuerpflicht.

Planbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit

Das Klarland-Modell schafft klare, stabile und international vergleichbare Rahmenbedingungen. Fixe Sätze, der Wegfall komplexer Sonderregeln und eine transparente Steuerlogik erhöhen die Planbarkeit unternehmerischer Entscheidungen.

Die Entlastung des Faktors Arbeit stärkt Beschäftigung, senkt Markteintrittsbarrieren und verbessert die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts, ohne Kapitalerträge oder Vermögen zu privilegieren.

Freiwillige Zusatzleistungen

Arbeitgebern bleibt es unbenommen, ihren Beschäftigten freiwillige Zuschüsse zu einer erweiterten Gesundheitsvorsorge oder zu privaten Zusatzleistungen zu gewähren. Diese Leistungen unterliegen der regulären Besteuerung und begründen keine Sonderbehandlung, um eine Umgehung der solidarischen Grundfinanzierung zu vermeiden.

Systemwirkung

Das Klarland-Modell beendet die strukturelle Überlastung der Arbeit, vereinfacht die Behandlung von Einkommen aus Kapital und unternehmerischer Tätigkeit und stellt sicher, dass Einkommen einmalig, transparent und fair besteuert wird. Arbeit wird entlastet, Wertschöpfung ermöglicht und Verantwortung klar zugeordnet.

7. Länder & Kommunen – Föderalismus mit klarer Verantwortung und verlässlicher Finanzierung

Das Klarland-Modell ordnet die föderalen Finanzbeziehungen grundlegend neu. Ziel ist ein handlungsfähiger Föderalismus mit klaren Zuständigkeiten, stabilen Einnahmen und deutlich reduzierter Bürokratie. Länder und Kommunen werden von systemfremden Aufgaben entlastet und erhalten im Gegenzug verlässliche, transparente Finanzierungsgrundlagen.

Im Klarland-Modell übernimmt der Bund die gesamtstaatlichen, dynamischen und existenzsichernden Aufgaben. Dazu zählen insbesondere die Grundsicherung über das Negativsteuer-Modell, die Gesundheits- und Pflegegrundversorgung, die Arbeitslosenabsicherung sowie der Sockel der Alterssicherung.

Länder und Kommunen konzentrieren sich auf ihre originären Aufgaben:

  • Länder: Bildung (insbesondere Personal), Hochschulen, Polizei, Justiz, Landesinfrastruktur und Landesverwaltung.

  • Kommunen: Daseinsvorsorge, kommunale Infrastruktur, Wohnen und Stadtentwicklung, Kitas und Schulen (Sachaufwand), Kultur, Sport, Ordnung sowie die Jugendhilfe.

Die Jugendhilfe verbleibt ausdrücklich in kommunaler Verantwortung. Sie folgt dem Subsidiaritätsprinzip und ist dort am wirksamsten organisiert, wo Nähe zu Familien, Schulen, Trägern und Sozialräumen besteht.

Entlastung von Soziallasten

Mit der Übernahme existenzsichernder Transfers durch den Bund entfallen für Länder und Kommunen große Teile der bisherigen Sozialausgaben sowie die damit verbundene Verwaltungs- und Prüfstruktur. Insbesondere dynamische Transferleistungen, die bislang stark konjunktur- und fallzahlabhängig waren, werden systematisch aus den Länder- und Kommunalhaushalten herausgelöst.

Länder und Kommunen werden damit strukturell entlastet und von der Rolle als Sozialleistungsverwaltungen befreit. Dies ermöglicht erhebliche Personaleinsparungen über Zeit, insbesondere durch Aufgabenentfall und Nicht-Nachbesetzung.

Zwei-Säulen-Finanzierung statt Einheitsquote

Die Finanzierung von Ländern und Kommunen erfolgt nicht über eine einheitliche Steuerquote, sondern über zwei klar getrennte Säulen, die unterschiedlichen Aufgabenlogiken folgen.

Einkommensteuer – Finanzierung von Menschen und staatlichen Kernaufgaben

Die einheitliche Einkommensteuer wird nach folgendem Schlüssel verteilt:

  • Bund: 60 %

  • Länder: 25 %

  • Kommunen: 15 %

Die Verteilung der Einkommensteuer an Länder und Kommunen erfolgt grundsätzlich nach dem Wohnortprinzip. Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz der steuerpflichtigen Person. Damit wird sichergestellt, dass dort finanzielle Mittel ankommen, wo Menschen leben, öffentliche Leistungen in Anspruch nehmen und kommunale Infrastruktur nutzen.

Diese Verteilung trägt der Aufgabenstruktur Rechnung: Der Bund finanziert die großen, dynamischen Sicherungssysteme, die Länder ihre personalintensiven Kernaufgaben, die Kommunen profitieren pro Kopf von Beschäftigung, Zuzug und stabilen Einkommen.

Mehrwertsteuer – Finanzierung von Aktivität und Standort

Die Mehrwertsteuer bildet wirtschaftliche Aktivität, Konsum und Standortattraktivität ab. Sie ersetzt im Klarland-Modell insbesondere die Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle.

Die Verteilung erfolgt nach folgendem Schlüssel:

  • Bund: 40 %

  • Länder: 30 %

  • Kommunen: 30 %

Die Beteiligung von Ländern und Kommunen an der Mehrwertsteuer orientiert sich am Ort der wirtschaftlichen Aktivität und des Konsums. Maßgeblich ist der Entstehungsort der Umsatzsteuer. Damit profitieren Regionen unmittelbar von Handel, Dienstleistungen, Tourismus und funktionierender Infrastruktur vor Ort.

Damit profitieren Kommunen direkt von Handel, Dienstleistungen, Tourismus und funktionierender Infrastruktur – ohne lokale Steuersätze, ohne Standortdumping und ohne Abhängigkeit von Unternehmensgewinnen.

Wegfall der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer entfällt vollständig. Sie ist volatil, konjunkturanfällig, standortverzerrend und administrativ aufwendig. Ihr Wegfall beseitigt erhebliche Planungsunsicherheiten für Kommunen und Unternehmen.

Die Finanzierung kommunaler Aufgaben erfolgt stattdessen über stabile Anteile an Einkommen- und Mehrwertsteuer. Damit wird kommunale Finanzierung berechenbarer, krisenfester und weniger anfällig für Gewinnverlagerungen.

Wegfall von Förderabhängigkeit

Projektbezogene Förderprogramme treten im Klarland-Modell in den Hintergrund. An ihre Stelle treten automatische, transparente Steuerzuweisungen. Länder und Kommunen erhalten echte Gestaltungsspielräume und entscheiden eigenständig über Prioritäten vor Ort.

Der Wegfall der Förderlogik reduziert Bürokratie auf allen Ebenen erheblich und stärkt demokratische Verantwortung.

Neuordnung des Finanzausgleichs

Durch die breitere und stabilere Einnahmebasis wird der bisherige Länderfinanzausgleich in seiner heutigen Form weitgehend entbehrlich. Ein begrenzter, transparenter Ausgleich für strukturelle Sonderlasten bleibt möglich, ersetzt jedoch keine dauerhafte Eigenfinanzierung.

Ziel ist ein Föderalismus, der Unterschiede ausgleicht, ohne Verantwortung zu nivellieren.

Hinweis zur Modellrechnung

Dieses Positionspapier unterbreitet einen systemischen Vorschlag nach bestem Wissen und Gewissen. Die dargestellten Verteilungsschlüssel und Wirkungen basieren auf heutigen Aufgabenstrukturen, öffentlich verfügbaren Haushaltsdaten und plausiblen Annahmen über Aufgabenverlagerungen. Eine vollständige Durchrechnung bis in alle Sondertatbestände, Übergangsregelungen und Verhaltensanpassungen hinein ist im Rahmen eines Grundsatzpapiers nicht leistbar und bleibt einer späteren Gesetzesfolgenabschätzung vorbehalten.

Systemwirkung

Das Klarland-Modell stärkt Länder und Kommunen durch klare Zuständigkeiten, stabile Einnahmen und massive Bürokratieentlastung. Föderalismus wird nicht geschwächt, sondern handlungsfähiger, transparenter und verantwortungsvoller organisiert.

7. Mehrwertsteuer – Logik statt Chaos

Die Mehrwertsteuer wird im Klarland-Modell als reine Konsumsteuer neu gedacht. Sie soll privaten Endverbrauch besteuern – nicht Investitionen, nicht staatliche Eigenleistungen und nicht bereits anderweitig regulierte oder besteuerte Grundbedarfe.

Das heutige Mehrwertsteuersystem ist über Jahrzehnte zu einem unübersichtlichen Geflecht aus Ausnahmen, Sonderregeln und Abgrenzungsproblemen geworden. Es belastet Investitionen, erzeugt Bürokratie und führt zu versteckten Preiswirkungen, die politisch kaum sichtbar, ökonomisch aber hoch wirksam sind.

Das Klarland-Modell stellt die Mehrwertsteuer deshalb auf eine klare, nachvollziehbare Logik:

Grundprinzipien

  • Konsum wird besteuert.

  • Investitionen werden nicht besteuert.

  • Grundversorgung wird nicht künstlich verteuert.

  • Lenkungswirkungen erfolgen nicht über die Mehrwertsteuer, sondern über gezielte Instrumente.

Der unternehmerische Verkehr (B2B) wird grundsätzlich über das Reverse-Charge-Verfahren abgewickelt. Rechnungen zwischen Unternehmen werden netto gestellt; die Steuer wird beim Leistungsempfänger verrechnet. Damit entfällt die Liquiditäts- und Bürokratielast der heutigen Mehrwertsteuerkette, ohne die Systemlogik der Konsumbesteuerung aufzugeben.

Die Mehrwertsteuer entfaltet ihre Wirkung ausschließlich beim Endverbrauch (B2C).Mehrwertsteuer-Sätze – klare Struktur

Die Mehrwertsteuer folgt einer einfachen Dreiteilung:

20 % – regulärer Konsum

Der reguläre Satz gilt für allgemeinen privaten Konsum, insbesondere:

  • Waren und Dienstleistungen des täglichen und gehobenen Konsums

  • Gastronomie, Freizeit, Reisen, Entertainment

  • digitale Dienstleistungen und Plattformangebote (sofern keine journalistischen Inhalte)

  • Beherbergung und kurzfristige Überlassung von Wohnraum (z. B. Hotels, Ferienwohnungen)

5 % – grundlegender Alltagsbedarf

Der ermäßigte Satz gilt für grundlegenden, aber nicht existenziellen Alltagsbedarf, insbesondere:

  • Grundnahrungsmittel

  • Güter des täglichen Bedarfs

  • nicht-hoheitliche Dienstleistungen mit breiter Alltagsrelevanz

0 % – Grundversorgung

Der Nullsatz gilt für Leistungen der staatlich definierten Grundversorgung. Maßgeblich ist der Charakter der Leistung, nicht die Rechtsform des Anbieters.

Der Nullsatz bedeutet steuerpflichtig mit einem Steuersatz von 0 %. Diese Leistungen bleiben Teil des Systems, ohne Verbraucher zu belasten oder Investitionen zu verteuern.

Zur Grundversorgung zählen insbesondere:

  • Wohnen (siehe eigenes Kapitel)

  • Energie (siehe eigenes Kapitel)

  • Wasser

  • öffentlicher Personennahverkehr als Grundversorgung

  • medizinische und pflegerische Grundversorgung

  • staatlich definierte Bildungsleistungen

  • journalistische Presse- und Nachrichtenangebote, unabhängig vom Verbreitungsweg (print oder digital)

  • hoheitliche Leistungen

Systemische Wirkung

Mit dieser Neuausrichtung wird die Mehrwertsteuer:

  • einfacher,

  • sozial ausgewogener,

  • investitionsfreundlicher,

  • und klar auf ihre Kernfunktion zurückgeführt.

Sie ergänzt die einheitliche Einkommensteuer zu einem transparenten, nachvollziehbaren und zukunftsfähigen Steuersystem.

Wohnen & Immobilien – Investitionen entlasten, Angebot stärken

Wohnen ist Grundbedarf. Die anhaltende Wohnraumnot und steigende Mieten sind wesentlich durch hohe Bau- und Sanierungskosten geprägt. Ein zentraler, bislang kaum adressierter Kostentreiber ist die versteckte Mehrwertsteuer auf Investitionen in Wohnraum.

Im heutigen System unterliegen Wohnraummieten zwar nicht der Mehrwertsteuer, zugleich bleibt die Mehrwertsteuer auf Bau-, Sanierungs- und Instandhaltungsleistungen als echter Kostenblock bestehen. Diese Investitionsbesteuerung verteuert Neubau und Sanierung strukturell und wirkt preistreibend auf Mieten und Kaufpreise.

Das Klarland-Modell beendet diese Schieflage konsequent:

Investitionen in Wohnraum werden mehrwertsteuerneutral behandelt – unabhängig davon, ob der Wohnraum vermietet oder selbst genutzt wird.

Damit gilt:

  • Wohnraumnutzung unterliegt dem Nullsatz (0 %).

  • Bau-, Sanierungs- und Instandhaltungsleistungen für Wohnraum werden nicht durch Mehrwertsteuer verteuert.

  • Die Mehrwertsteuer greift nicht bei der Schaffung von Wohnraum, sondern ausschließlich beim tatsächlichen Konsum.

Diese Neuausrichtung senkt strukturell die Baukosten, reduziert den Kapitalbedarf und verbessert die Wirtschaftlichkeit von Neubau und Sanierung. Sie wirkt nicht punktuell, sondern systemisch: Mehr Investitionen, mehr Angebot und langfristig geringerer Preisdruck auf dem Wohnungsmarkt.

Verteilungs- und Nutzungseffekte werden nicht über die Mehrwertsteuer gesteuert, sondern:

  • über die Besteuerung laufender Erträge im Rahmen der Einkommensteuer,

  • über kommunale Instrumente wie die Zweitwohnungssteuer,

  • über kommunale Planungshoheit und Bodenpolitik.

Der Staat verzichtet bewusst auf eine versteckte Besteuerung von Wohnrauminvestitionen und setzt stattdessen auf Angebotsausweitung, Wertschöpfung und langfristige Stabilisierung des Wohnungsmarktes.

Energie – Transparenz statt Doppelbesteuerung

Energie ist kein gewöhnlicher Konsum, sondern Voraussetzung für Wohnen, Arbeit, Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe. Zugleich ist Energie bereits heute umfassend reguliert und besteuert.

Haushalte und Unternehmen zahlen:

  • Energiesteuern (z. B. Stromsteuer, Mineralölsteuer),

  • CO₂-Bepreisung,

  • Netzentgelte und Umlagen.

Eine zusätzliche Mehrwertsteuer auf Energie führt zu Doppelbesteuerung, sozialer Schieflage und Intransparenz – ohne zusätzliche Lenkungswirkung.

Das Klarland-Modell zieht hier eine klare Linie:

Energie unterliegt keiner Mehrwertsteuer (0 %).

Lenkungs- und Verteilungswirkungen erfolgen ausschließlich über:

  • Energiesteuern,

  • CO₂-Bepreisung,

  • ordnungspolitische Rahmenbedingungen.

Damit wird:

  • Preiswahrheit hergestellt,

  • soziale Überbelastung reduziert,

  • Bürokratie abgebaut,

  • und die Mehrwertsteuer von Aufgaben entlastet, die sie systemisch nicht erfüllen kann.

9. Wirkung und Effekte

Die folgende Übersicht fasst zentrale Wirkungsbereiche des Agenda-Klarland-Modells zusammen und zeigt typische, aus der Literatur und Modellsimulation abgeleitete Größenordnungen. Diese Zahlen sind nicht als punktgenaue Prognosen, sondern als systemische Orientierungspunkte zu verstehen: Sie machen sichtbar, wie sich ein klares, einfaches Steuer- und Sozialmodell auf grundlegende Parameter auswirken kann.

Wirkung konkret erklärt:

  • Bürokratieabbau: Die Umstellung auf ein einheitliches Steuer- und Sicherungssystem führt zu erheblichen Rationalisierungseffekten in Verwaltung und Vollzug. Analysen (z. B. IW Köln 2022) zeigen, dass sich ein großer Teil der bisherigen Stellen in Steuer- und Sozialverwaltung strategisch neu ausrichten oder einsparen ließe, ohne Leistungseinbußen für Bürger*innen. 

  • Steuervermeidung: Komplexe nationale Regelwerke bieten Anreize zur Umgehung und Ausnutzung von Sondertatbeständen. Vereinfachte Regeln wie Flat Tax und klar definierte Leistungsketten reduzieren diese Anreize, was Simulationen zufolge zu zweistelligen Prozentpunkten geringerer Steuervermeidungsquoten führen kann. 

  • Durchschnittliche Belastung: Internationale Vergleiche (OECD „Taxing Wages“) zeigen, dass Deutschland heute bei der Belastung von Arbeit über dem Durchschnitt liegt. Ein reformiertes System mit flacherem Steuersatz und geringeren Sozialabgaben kann die durchschnittliche Gesamtbelastung deutlich senken, ohne Leistungsfähigkeit zu verlieren – und schafft damit Anreize für Arbeit und Investition. 

  • Staatseinnahmen: Eine häufige Sorge bei Steuervereinfachungen ist, dass Einnahmen einbrechen. Planungsszenarien des Bundesfinanzministeriums weisen jedoch darauf hin, dass bei moderatem Wirtschaftswachstum (z. B. ≥ 1,5 %) die Staatseinnahmen stabil bleiben oder wieder steigen, weil die vereinfachte Struktur Anreize für legale Wertschöpfung setzt. 

  • Soziale Sicherheit: Die Simulationen des Modells zeigen, dass im Kernbereich alle Bürger*innen über den Sockel ein absolut sicheres Existenzminimum erreichen. Dies bedeutet nicht nur ein soziales Sicherheitsnetz, sondern auch eine klare Priorisierung staatlicher Leistungen im System. 

 

Wichtig:

Hier zu Grunde gelegte Werte sind methodisch aggregierte Orientierungsgrößen. Sie ersetzen keine mikro- oder makroökonomischen Modellrechnungen auf einzelstaatlicher Basis, sondern sollen die systemischen Mechanismen und potenziellen Effekte eines vereinfacht gedachten Reformmodells illustrieren.

 

BereichVeränderungQuelle
Bürokratieabbaubis zu 1 Mio. Stellen umschichtbarIW Köln, 2022
Steuervermeidung-70 % laut Flat-Tax-Simulationifo, 2023
Durchschnittsbelastung33 % (statt 42 %)OECD Modellvergleich
Staatseinnahmenstabil bei BIP-Wachstum ≥ 1,5 %BMF-Projektion
Soziale Sicherheit100 % GrundabsicherungAgenda Klarland Simulation

 

10. Kritik und Antworten

KritikAntwort
Reiche zahlen wenigerNein – alle zahlen 30 %, aber wirklich alle. Schlupflöcher entfallen.
Zu teuerVerwaltungskostenabbau und Wegfall von Transferbürokratie decken Sockel.
Arbeit lohnt sich nichtNegative Steuer sorgt für Anreiz – ab erstem Euro Nettozuwachs.
UnsozialJeder Mensch hat denselben Sockel, niemand fällt durchs Netz.
EU-rechtswidrigFlat Tax & vereinfachte Umsatzsteuer sind mit EU-Recht vereinbar (vgl. Estland, Litauen).
Zu radikalEvolution, kein Bruch – Bestandsschutz garantiert.

Klarland ist kein neoliberales Experiment und kein sozialistisches Utopia.
Es ist schlicht: ein modernes System für ein modernes Land.

Ein Land, in dem man sagen kann:
„Ich arbeite, also geht’s mir besser.“
Und in dem der Staat wieder tut, wofür er da ist: Rahmen schaffen, nicht Menschen kontrollieren.

Klarland ist die Einladung, Deutschland zu entkomplizieren.

 

Schlusswort

 Klarland ist keine Vision. Es ist ein Werkzeug.
Eine Einladung, Ballast abzuwerfen und wieder aufrecht zu gehen.
Ein System, das Leistung belohnt, Freiheit schützt und Fairness garantiert.

Und vielleicht das schönste an der Idee:
Sie braucht keine Revolution – nur den Mut zur Klarheit.

Klarland – Weil Einfach gerecht ist.
Ein Konzept für alle, die Zukunft lieber gestalten als verwalten.

Anhang

Danksagung

Dieses Konzept steht auf den Schultern vieler Denker und Vordenker:

  • Milton Friedman, der das Prinzip der Negativen Einkommensteuer formulierte.

  • Götz W. Werner, Gründer von dm, der den Mut hatte, über bedingungslose Grundsicherung zu sprechen.

  • Thomas Straubhaar, der Einfachheit zur Leitidee sozialer Marktwirtschaft machte.

  • Anthony Atkinson, Philippe Van Parijs, Estlands Steuerarchitekten – sie alle haben Bausteine gelegt.

Und es lebt weiter durch jeden, der nicht länger über Gerechtigkeit reden, sondern sie endlich realisieren will.

Quellen & Literatur (Auszug)

  • Bundesrechnungshof (2023): Sozialbudget und Verwaltungskostenanalyse

  • ifo-Institut (2023): Effekte der Steuerkomplexität auf Steuervermeidung

  • OECD (2024): Taxing Wages Report

  • IW Köln (2022): Potenziale der Verwaltungsvereinfachung

  • Straubhaar, T. (2022): Radikale Einfachheit – Warum das Grundeinkommen die Marktwirtschaft rettet

  • Bertelsmann Stiftung (2024): Vertrauen in Gerechtigkeit – DeutschlandMonitor

  • EU-Kommission (2025): VAT Reform Whitepaper

  • Agora Energiewende (2024): CO₂-Bepreisung und Klimadividende im EU-Kontext

Beispielhafte Einkommenstabellen im Modell Klarland

Die folgenden Tabellen zeigen beispielhaft, wie sich eigenes Einkommen, Steuer, staatlicher Steuerbonus (negative Einkommensteuer) und verfügbares Einkommen im Modell Klarland zueinander verhalten.

Gemeinsame Annahmen für alle Tabellen:

  • Einheitlicher Steuersatz (Flat Tax): 30 %

  • Abschmelzung staatlicher Unterstützung: 20 %

  • Medizinische Grundversorgung ist enthalten (Sachleistung, kein Abzug)

  • Alle Beträge in Euro pro Jahr

A. Single (1 Erwachsener, keine Kinder)

Sockel (Existenzminimum): 14.400 €

Eigenes Einkommen

Steuer (30 %)

Steuerbonus

Verfügbares Einkommen

0 €

0 €

14.400 €

14.400 €

6.000 €

1.800 €

13.200 €

17.400 €

12.000 €

3.600 €

12.000 €

20.400 €

18.000 €

5.400 €

10.800 €

23.400 €

24.000 €

7.200 €

9.600 €

26.400 €

30.000 €

9.000 €

8.400 €

29.400 €

40.000 €

12.000 €

6.400 €

34.400 €

50.000 €

15.000 €

4.400 €

39.400 €

60.000 €

18.000 €

2.400 €

44.400 €

72.000 €

21.600 €

0 €

50.400 €

100.000 €

30.000 €

0 €

70.000 €

B. Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder)

Sockel:

  • 2 Erwachsene × 14.400 € = 28.800 €

  • 2 Kinder × 6.000 € = 12.000 €

  • Gesamt-Sockel: 40.800 €

Eigenes Einkommen (gesamt)

Steuer (30 %)

Steuerbonus

Verfügbares Einkommen

0 €

0 €

40.800 €

40.800 €

20.000 €

6.000 €

36.800 €

50.800 €

40.000 €

12.000 €

32.800 €

60.800 €

60.000 €

18.000 €

28.800 €

70.800 €

80.000 €

24.000 €

24.800 €

80.800 €

100.000 €

30.000 €

20.800 €

90.800 €

150.000 €

45.000 €

10.800 €

115.800 €

204.000 €

61.200 €

0 €

142.800 €

250.000 €

75.000 €

0 €

175.000 €

Hinweis zur Interpretation

  • Solange ein Steuerbonus gezahlt wird, erhöht jeder zusätzlich verdiente Euro das verfügbare Einkommen um 50 Cent.

  • Ab dem Punkt, an dem der Steuerbonus vollständig abgeschmolzen ist, gilt ausschließlich die Flat Tax.

  • Die Tabellen dienen der Illustration der Systemlogik und ersetzen keine individuelle Berechnung.

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